Ein mitwachsendes Konto, das vieles kann. Angepasst an das Alter und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Von der Geburt bis zum Schulanfang und darüber hinaus. Für die erste finanzielle Freiheit.
Vom Spar- und Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des mitwachsenden Kontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Das mitwachsende Konto für Kinder mit attraktiver Verzinsung.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind macht die ersten Erfahrungen im Umgang mit dem eigenen Geld.
Ausbildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.
Für die Kontoeröffnung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrem Berater. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung der Unterlagen für den Termin.
Das mitwachsende Konto Start können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. Bis zum 12. Geburtstag wird das Guthaben mit einem Zinssatz von zzt. 1,5% p.a.4 verzinst. Die Verzinsung erfolgt der Höhe nach begrenzt auf ein Guthaben bis zu 1.500,00 EUR. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card (Debitkarte) und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Hat ihr Kind bereits ein Konto, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Auch hier gilt: die Sparkassen-Card wächst mit ihrem Kind und erhält z.B. mit dem 12. Geburtstag neue Funktionen. Was die Karte alles kann und weitere Details erfahren Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Hat Ihr Kind bereits ein Konto, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Ihr Kind ist noch zu klein und soll den Umgang zunächst spielerisch lernen? Dann holen Sie sich jetzt die tolle KNAX-Taschengeld-App für Ihr Kind. Hier gibt es pädagogisch wertvolle Spiele, Tipps und vieles mehr!
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Sparkassen-Dispositionskredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto Start erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen Sparkassen-Dispositionskredit (eingeräumte
Kontoüberziehung).
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto Start wird automatisch als kostenfreies und vollwertiges Privatgirokonto Komfort 18-21 weitergeführt.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, können Sie sich das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht freischalten lassen.
Preise | |
Kontoführung monatlich | Kostenfrei |
Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Wunsch-PIN | Kostenfrei |
Kontoauszüge digital im Elektronischen Postfach | Kostenfrei |
Kontoauszüge an Kontoauszugsdruckern | Kostenfrei |
Deutschlandweite Bargeldauszahlung An rund 22.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken |
Kostenfrei |
Online- und Mobile Banking | Kostenfrei |
Banking in der Filiale (Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Ausführungen von Daueraufträgen) |
Kostenfrei |
Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen | Kostenfrei |
Mastercard Basis (Debitkarte) oder Visa Card Basis (Debitkarte) mit Wunsch-PIN | 20,00 Euro / Jahr |
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Sie entscheiden, wann Ihr Kind für den nächsten Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit bereit ist. Wenn Sie es wünschen, darf Ihr Kind alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält bei Bedarf eine Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
3 Der für das Konto jeweils gültige variable Zinssatz ergibt sich aus dem in den Geschäftsräumen veröffentlichten Aushang. Eine Änderung des Zinssatzes tritt mit der Änderung des Aushangs in Kraft. Der Kontoinhaber kann nur Inhaber eines Kontos Start sein. Zinszahlungen erfolgen, ggf. vermindert um die zur Zeit der Fälligkeit geltende Kapitalertragsteuer, monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums. Die gutgeschriebenen Zinsen werden dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums bis zu dem oben genannten Guthaben in Höhe von 1.500,00 EUR verzinst.
Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist Mitglied im "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge."
Mit 86,6 % Durchschnittlichem Zufriedenheitsgrad sind wir Gewinner des Marburger Kundenspiegels 2023.
Die LBS belegt bereits zum zehnten Mal in Folge den 1. Platz in der Kategorie "Beliebteste Bausparkasse".
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