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Vorteile

Das erste Girokonto

Ein mitwachsendes Konto, das vieles kann. Angepasst an das Alter und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Von der Geburt bis zum Schulanfang und darüber hinaus. Für die erste finanzielle Freiheit. 

Die Vorteile im Überblick:
 
  • Das Konto, das mitwächst – erst zum Ansparen, dann als Taschengeldkonto, bis zum vollwertigen Girokonto
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kostenfreie Kontoführung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
Ihr nächster Schritt

Die Kontoführung muss durch die gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Vereinbaren Sie hierzu am besten einen Termin.
Welche Unterlagen für die Kontoeröffnung erforderlich sind, erfahren Sie in unserer praktischen Checkliste.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Spar- und Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Für die Kontoeröffnung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrem Berater. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung der Unterlagen für den Termin. 

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mitwachsende Konto Start können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. Bis zum 12. Geburtstag wird das Guthaben mit einem Zinssatz von zzt. 1,5% p.a.4 verzinst. Die Verzinsung erfolgt der Höhe nach begrenzt auf ein Guthaben bis zu 1.500,00 EUR. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card (Debitkarte) und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Konto?

Hat Ihr Kind bereits ein Konto, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Und auch hier gilt: die Sparkassen-Card (Debitkarte) wächst mit Ihrem Kind mit und erhält z.B. mit dem 12. Geburtstag neue Funktionen. Was die Karte alles kann und weitere Details erfahren Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Hat Ihr Kind bereits ein Konto, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Ihr Kind ist noch zu klein und soll den Umgang zunächst spielerisch lernen? Dann holen Sie sich jetzt die tolle KNAX-Taschengeld-App für Ihr Kind. Hier gibt es pädagogisch wertvolle Spiele, Tipps und vieles mehr!

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Sparkassen-Dispositionskredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto Start erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen Sparkassen-Dispositionskredit (eingeräumte
Kontoüberziehung).

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto Start wird automatisch als kostenfreies und vollwertiges Privatgirokonto Komfort 18-21 weitergeführt.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, können Sie sich das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht freischalten lassen.

Preise  
Kontoführung monatlich Kostenfrei
Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Wunsch-PIN für 0-11 Jährige  Nicht möglich
Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Wunsch-PIN für 12- 17 Jährige Kostenfrei
Kontoauszüge digital im Elektronischen Postfach Kostenfrei
Kontoauszüge an Kontoauszugsdruckern Kostenfrei

Deutschlandweite Bargeldauszahlung 

An rund 22.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken 

Kostenfrei
Online- und Mobile Banking Kostenfrei

Banking in der Filiale

(Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Ausführungen von Daueraufträgen)

Kostenfrei
Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen Kostenfrei
Mastercard Basis (Debitkarte) mit Wunsch-PIN 0-11 Jährige Nicht möglich
Mastercard Basis (Debitkarte) mit Wunsch-PIN 12-17 Jährige 20,00 Euro / Jahr
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Sie entscheiden, wann Ihr Kind für den nächsten Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit bereit ist. Wenn Sie es wünschen, darf Ihr Kind alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält bei Bedarf eine Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.

Am Schalter Ihrer Sparkasse.

4 Der für das Konto jeweils gültige variable Zinssatz ergibt sich aus dem in den Geschäftsräumen veröffentlichten Aushang. Eine Änderung des Zinssatzes tritt mit der Änderung des Aushangs in Kraft. Der Kontoinhaber kann nur Inhaber eines Kontos Start sein. Zinszahlungen erfolgen, ggf. vermindert um die zur Zeit der Fälligkeit geltende Kapitalertragsteuer, monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums. Die gutgeschriebenen Zinsen werden dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums bis zu dem oben genannten Guthaben in Höhe von 1.500,00 EUR verzinst.

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