Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie effektiv fürs Alter vorsorgen. Darauf haben Sie sogar einen Rechtsanspruch. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.
Schon gewusst? Für alle neuen Verträge mit Entgeltumwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgebendenzuschuss von 15 Prozent obendrauf. Dieser Zuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher und profitabler, wie das folgende Beispiel zeigt.
Insgesamt fließen 115 Euro monatlich in den Aufbau seiner Betriebsrente, der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin hat aber netto nur 58,04 Euro weniger in seinem Portemonnaie.1
1 Im Beispiel berücksichtigt:
- Steuertarif 2024, Steuerklasse I, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer
- Arbeitnehmerin - oder Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,15 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,7 Prozent), Pflege: 2,3 Prozent
Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist Mitglied im "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge."
Mit 86,6 % Durchschnittlichem Zufriedenheitsgrad sind wir Gewinner des Marburger Kundenspiegels 2023.
Die LBS belegt bereits zum zehnten Mal in Folge den 1. Platz in der Kategorie "Beliebteste Bausparkasse".
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.