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Erben und Vererben

Wenn´s um Erbe planen geht

 

"Mein letzter Wille geschehe" - wir helfen Ihnen dabei.

Erben und Vererben

Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, ist nicht weniger anspruchsvoll als es aufzubauen und zu vermehren. Besonders, wenn eine Immobilie im Spiel ist oder wenn es um den Erhalt Ihres Lebenswerkes geht. Auch als Erbe gilt es einiges zu beachten.

Erbschaftsrecht

Vorsicht Erbschaftssteuer: Ein guter Finanzplaner macht
die Rechnung mit seinen Kindern und Enkeln. Geben Sie Ihrem Vermögen
nicht nur verschiedene Gesichter. Verteilen Sie es gleich auf mehrere
Schultern.

Gesetzliche Erbfolge

Der Staat geht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm am nächsten stehen. Der Ehepartner genießt dabei einen Sonderstatus.

Grundvermögen

Für Ehe-, bzw.  eingetragene Lebenspartner und Kinder gilt: Selber nutzen ist günstiger als verkaufen. Ansonsten werden Immobilien bei der Berechnung der Erbschaftssteuer mit allen anderen Vermögenswerten
gleichgesetzt.

Testament

Es liegt in der Natur des Menschen seinen Willen frei zu äußern. Erst recht, wenn es um den letzten geht. Sorgen Sie schon heute für klare Verhältnisse. Ändern können Sie Ihre Meinung immer noch.

Erbvertrag

Mit Sicherheit wasserdicht. Der Erbvertrag wird bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Begünstigten vor einem Notar geschlossen und amtlich verwahrt.

Verfügung zu Gunsten Dritter

Legen Sie bereits heute fest, wem später einmal bestimmte Vermögenswerte zufallen sollen. Mit einer Verfügung zu Gunsten Dritter übertragen Sie Teile Ihres Vermögens indivduell und außerhalb der Erbmasse.

Pflichten im Erbfall

Mit dem Erbe kommt die Verantwortung. Je näher Sie dem Erblasser gestanden haben, umso mehr liegt es an Ihnen, seine Interessen zu wahren und die nötigen Formalitäten zu erledigen.

Am besten persönlich

Vereinbaren Sie gern einen Termin mit Ihrem Berater und klären Sie Ihre Fragen direkt.

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