Unter Grundvermögen versteht man alle Häuser und Grundbesitztümer, ganz gleich ob Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück. Auch Bauten auf fremdem Grund und Boden (Erbbaurechte) zählen dazu.
Die Erbschaftssteuer entfällt für Immobilien, wenn der überlebende Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder die Kinder mindestens 10 Jahre lang darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt darüber hinaus noch die Auflage, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigen darf.
Allerdings werden Immobilien, die nicht steuerbefreit vererbt werden, inzwischen zum Marktwert in die Berechnung des Erbes einbezogen und nicht wie vor 2009 mit 55 bis 60 Prozent des tatsächlichen Wertes.
Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist Mitglied im "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge."
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Die LBS belegt bereits zum zehnten Mal in Folge den 1. Platz in der Kategorie "Beliebteste Bausparkasse".