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Gesetzliche Erbfolge

Sonderstatus für den Ehepartner

 

  • Nachfahren erben vor Vorfahren
  • Enge Angehörige erben vor entfernten Verwandten
  • Der Ehepartner genießt einen Sonderstatus
  • Die Reglungen für Ehepartner gelten weitestgehend auch für eingetragene Lebenspartner

Wichtig:

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge beliebig abändern. Dies gilt jedoch nicht für etwaig bestehende Pflichtteilsansprüche.

Hier finden Sie ein Schaubild über die Erben der verschiedenen Ordnungen

Ist kein besonderer Güterstand vereinbart, gilt die
Zugewinngemeinschaft. Dem Ehepartner steht in jedem Fall der sogenannte Voraus zu. Hierunter fallen sämtliche Gegenstände des ehelichen Haushalts, etwa die Wohnungseinrichtung und das gemeinsam genutzte Auto. Nicht jedoch Vermögenswerte, wie zum Beispiel Schmuck und  Münzsammlungen.

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