Der Businessplan ist der Leitfaden Ihrer Gründung. Er strukturiert Ihr Vorhaben und umfasst alle Informationen, die zur Umsetzung notwendig sind. Daher dient er auch als Basis für Kredite und öffentliche Fördermittel. Ein guter Businessplan sollte folgende Bausteine beinhalten:
Fassen Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Geschäftsidee zusammen – zeigen Sie Ihre langfristigen Ziele auf. Auf maximal einer Seite sollten die entscheidenden Erfolgsfaktoren und Risiken Ihres Vorhabens deutlich werden. Schreiben Sie die Kurzdarstellung erst, nachdem Sie die anderen Punkte Ihres Businessplans erarbeitet haben.
Bei der Wahl Ihrer Unternehmensrechtsform sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Es kann sinnvoll sein, frühzeitig eine Steuer- oder Rechtskanzlei einzubinden.
Zeigen Sie auf, wie Sie sich von den bisher am Markt agierenden Anbieterinnen und Anbietern abgrenzen. Heben Sie hervor, welchen Mehrwert und Nutzen Ihre Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Angeboten Ihrer Konkurrenz haben. Verschaffen Sie sich zudem Angaben zur Marktgröße sowie zur aktuellen Situation und Perspektive der Branche, in der Ihr Unternehmen aktiv werden soll. Nutzen Sie dazu auch die Branchenreports Ihrer Sparkasse.
Definieren Sie die Zielgruppe und betrachten Sie Ihre Wettbewerberinnen und Wettbewerber im Hinblick auf Marktposition, Stärken und Schwächen, Preisgestaltung und Marktanteile.
Verdeutlichen Sie, welche fachlichen Qualifikationen, Branchenerfahrung und kaufmännisches Know-how Sie und Ihr Team haben. Und wie die Verantwortlichkeiten in Ihrem Unternehmen geregelt sind. Ein Organigramm kann für die Leserinnen und Leser Ihres Businessplans hilfreich sein.
Erarbeiten Sie insbesondere diesen Teil Ihres Businessplans mit großer Sorgfalt, da er ein wesentliches Element für Kredite und öffentliche Fördermittel darstellt. Erstellen Sie daher eine Drei-Jahres-Planung, die die Gewinn- und Verlustrechnung, den Liquiditäts- und Finanzplan sowie die Kapitalbedarfsrechnung umfasst. Sollten Sie keine Erfahrung in der Finanzplanung haben, kann Sie eine Steuerkanzlei unterstützen.
Zeigen Sie, mit welcher Strategie Sie das Marktpotenzial für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erschließen und welche Vertriebswege Sie nutzen wollen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Absatzförderung. Denn der Erfolg Ihrer Gründung wird letztlich durch den Verkauf Ihrer Produkte oder Dienstleistung bestimmt.
Ein erfolgreiches Marketing- und Vertriebskonzept berücksichtigt die vier Elemente des Marketing-Mix:
Die Inhalte dieser vier Elemente stehen miteinander in Beziehung. Hat ein Produkt einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber dem bisherigen Angebot am Markt, ist ein Preis oberhalb des durchschnittlichen Marktpreises durchaus vertretbar. Können Ihre potenziellen Kundinnen oder Kunden den Vorteil Ihres Produktes nur durch Anfassen erleben (zum Beispiel angenehmes Material) stellt sich die Frage, wie diese Eigenschaft bei einem Online-Vertrieb vermittelt werden kann.
Aus der Liquiditätsplanung geht hervor, wie viel Kapital Sie zu welchem Zeitpunkt benötigen. Ihr Kapitalbedarf setzt sich aus den Anlaufkosten, den geplanten Investitionen sowie den benötigten Betriebsmitteln zusammen.
Prüfen Sie zunächst, welche Eigenmittel Sie einsetzen können und wie hoch der verbleibende Fremdkapitalbedarf ist. Ihre eigenen Mittel sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtkapitalbedarf stehen.
Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Existenzgründerinnen und -gründer die Anlaufkosten ihres Vorhabens. Die Kapitalbedarfsplanung sollte daher eine Sicherheitsreserve für zeitlich verzögerte Zahlungseingänge und Forderungsausfälle enthalten.
Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Sparkasse den für Ihr Vorhaben geeigneten Mix an Darlehen, öffentlichen Fördermitteln und weiteren Finanzierungsbausteinen zusammen. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Je plausibler und konkreter Sie Ihren Businessplan erarbeiten, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten als Gründerin oder Gründer. Mit der Software SmartBusinessPlan erstellen Sie Ihren Businessplan schnell und professionell – komplett von A bis Z, inklusive Finanzen.
Die Software SmartBusinessPlan unterstützt Sie als Gründerinnen und Gründer bei der Erstellung eines individuellen Businessplans. Im Video erhalten Sie einen ersten Einblick in die wichtigsten Funktionen des Tools.
Registrieren Sie sich online und fordern Sie in der Software einen Gutschein für die kostenlose 30-Tage-Vollversion Ihrer Sparkasse an. Ihr Zugang endet automatisch, es ist keine Kündigung notwendig. Bei Bedarf können Sie Ihren Zugang über einen separaten Kaufprozess verlängern.
Ihr Start in die Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt – umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, worauf Sie als Existenzgründerin oder -gründer achten müssen. Folgende Punkte gilt es bei der Gründung zu berücksichtigen:
Je besser Sie über Ihre Branche informiert sind, desto gelassener können Sie in die Selbstständigkeit starten. Brancheninformationen können Ihnen Aufschluss darüber geben, ob Ihre Idee am Markt überhaupt funktionieren wird.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband veröffentlicht Branchenreports zur Entwicklung von über 70 Wirtschaftszweigen in Deutschland. Die Berichte werden jährlich aktualisiert und geben einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung sowie die neuesten Trends der wichtigsten Branchen.
Darüber hinaus erhalten Sie auch bei den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern sowie Zentral- und Fachverbänden des Handwerks aussagekräftige Kennziffern.
Von "A" wie Altersvorsorge bis "U" wie Unfallversicherung. Es gibt eine ganze Reihe an Versicherungen und Maßnahmen, die Sie als Gründerin oder Gründer in Betracht ziehen sollten.
Altersvorsorge
Berücksichtigen Sie bereits in der Gründungsphase die Planung Ihrer Altersvorsorge. Je nach Berufsgruppe kann es sein, dass Sie sich über die gesetzliche Rentenversicherung absichern müssen.
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Als selbstständige Person können Sie freiwillig eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung/Erwerbsminderungsrente
Es ist ratsam, sich als Unternehmerin oder Unternehmer frühzeitig über die Angebote der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der gesetzlichen Renten wegen Erwerbsminderung zu informieren.
Betriebliche Versicherungen
Je nach Branche sind unterschiedliche betriebliche Versicherungen für Sie von Bedeutung. Stellen Sie daher fest, für welche Schadensfälle Sie tatsächlich eine Versicherung benötigen.
Krankenversicherung
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bleiben gesetzlich krankenversichert oder Sie wechseln zu einer privaten Krankenversicherung. Informieren Sie sich vorab über die möglichen Folgen.
Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Dort erfahren Sie, ob Sie sich versichern müssen oder nicht.
Es empfiehlt sich, sich vor dem Schritt in die Selbstständigkeit auch mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie gewisse Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Unter anderem müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nach dessen Bearbeitung teilt das Finanzamt Ihnen Ihre Steuernummer mit. Außerdem erfahren Sie, in welchem Turnus Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen und wie hoch Ihre Steuervorauszahlungen sein werden. Gewerbetreibende sind zudem verpflichtet, die Gewerbesteuer im Voraus abzuführen. Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, wie etwa eine GmbH oder UG, muss die Körperschaftssteuer an das Finanzamt entrichtet werden.
Um typische Steuerfehler bereits von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren. Dieser hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden. Dadurch wird Ihnen die Arbeit deutlich erleichtert.
Bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen können, gilt es einige Formalitäten zu erledigen.
Das Unternehmen anmelden
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie auf freiberuflicher oder gewerblicher Basis tätig sein möchten. Als freiberuflich arbeitende Person brauchen Sie lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Gewerbetreibende müssen Ihr Vorhaben hingegen beim Gewerbeamt anmelden und, falls Sie zu den Kaufleuten zählen, Ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen.
Genehmigung einholen
Häufig brauchen Gründerinnen und Gründer für ihre selbstständige Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis beziehungsweise eine Genehmigung. Ihre Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer gibt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse.
Gesetze und Verordnungen beachten
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, die für die berufliche Praxis von Bedeutung sind. Es ist daher ratsam, sich bereits während Ihrer Gründungsvorbereitung über die Gesetze und Verordnungen, die für Ihr Vorhaben relevant sind, zu informieren.
Ihre Sparkasse steht Ihnen als kompetente Beraterin und zuverlässige Partnerin auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zur Seite. Ihre Ansprechperson prüft mit Ihnen Ihre Geschäftsidee, unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und findet gemeinsam mit Ihnen das passende Finanzierungskonzept.
Zudem können Sie auf ein umfangreiches Netzwerk an Fachleuten zurückgreifen. Beraterinnen und Berater der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Rechtsbeistände liefern wertvolle Tipps.
Der Besuch von Existenzgründungsseminaren kann wertvolle Informationen liefern. Dort können Sie sich mit Fachleuten austauschen – und somit Ihre Idee verfeinern und optimieren. Außerdem bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) zahlreiche Checklisten, Tipps und Adressen.
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Sparkasse Marburg-Biedenkopf hat die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen unterschrieben.
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