Minderjährige benötigen bei Bankgeschäften mit der Sparkasse die Vertretung durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel durch beide Elternteile.
Es ist außerdem möglich, durch die Einrichtung einer Elternvollmacht die alleinige Vertretung zu bestimmen. Hierdurch können beide Vertretende verschiedene Bankgeschäfte eigenständig durchführen.
Beide Elternteile müssen für die eigenständige Einrichtung am Online-Banking-Verfahren teilnehmen.
Die Eltern erteilen sich gegenseitig eine Vollmacht für folgende Bankgeschäfte des minderjährigen Kindes. Hierzu zählen auch alle notwendigen Erklärungen. Jedes Elternteil kann somit alleine rechtliche Angelegenheiten gegenüber der Sparkasse tätigen.
Die Vollmacht umfasst zudem die Erlaubnis, dass Ihre personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden. Außerdem können Sie Werbung per E-Mail, Post, in Ihr Elektronisches Postfach oder telefonisch zustimmen oder dies ablehnen.
Beide Elternteile erteilen die Vollmacht.
Die Erteilung von Untervollmachten ist ausgeschlossen. Jeder Elternteil kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf der Elternvollmacht gegenüber der Sparkasse durch einen Elternteil führt zum Erlöschen der Elternvollmacht insgesamt. Die Vollmacht erlischt in jedem Fall mit Eintritt der Volljährigkeit des oder der Minderjährigen.
Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist Mitglied im "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge."
Mit 86,6 % Durchschnittlichem Zufriedenheitsgrad sind wir Gewinner des Marburger Kundenspiegels 2023.
Die LBS belegt bereits zum zehnten Mal in Folge den 1. Platz in der Kategorie "Beliebteste Bausparkasse".
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