Fusion

FAQs

Fusion

FAQs

Hier finden Sie viele Antworten rund um die Vereinigung beider Häuser.

Überblick

Im Überblick

Durch die Beschlüsse der Träger der beiden Sparkassen schließen sich die Sparkasse Battenberg und die Sparkasse Marburg-Biedenkopf zusammen. Der Zusammenschluss dient den langfristigen strategischen Zielen, die Stärken der beiden Sparkassen zu bündeln und den Bedürfnissen der Kundschaft, der Finanzaufsicht und der kommunalen Träger in einer sich stetig wandelnden Finanzwelt auf Dauer noch besser gerecht zu werden.

Rechtliche Fusion

1. Juli 2025

Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkasse Battenberg und der Sparkasse Marburg-Biedenkopf erfolgte zum 1. Juli 2025. Ab diesem Zeitpunkt führen wir den gemeinsamen Namen Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

Wichtig: Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt und auch der Zugang zum Online-Banking bleibt zunächst noch wie gewohnt bestehen. Für Sie ändert sich erst einmal nichts.

Technische Fusion

20. bis 21. September 2025

Die technische Zusammenführung erfolgt vom 20. bis 21. September 2025 mit der Zusammenführung der EDV-Systeme und Kontobestände. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen.

Wichtig: Erst mit der technischen Fusion wird es für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Battenberg zu Änderungen kommen. Für alle Kundinnen und Kunden der Sparkasse Marburg-Biedenkopf ändert sich nichts.

FAQ Allgemeines
Bild des Vorstandsvorsitzenden Andreas Bartsch und des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Gert Gläser

Die Sparkasse Battenberg geht als Sparkasse Marburg-Biedenkopf in die Zukunft. Bis zum technischen Zusammenschluss im Herbst 2025 bleibt der Zugang zur vertrauten Internet-Filiale für Kunden der ehemaligen Sparkasse Battenberg unverändert. Auch beim Online-Banking ändert sich vorerst nichts. Alle gewohnten Anmeldedaten sind weiterhin gültig. Hier finden Sie Antworten für die häufigsten Fragen zur Fusion. Falls Sie hier keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, sprechen Sie uns gerne an.

Allgemeines

Warum gibt es eine Fusion zwischen den beiden Sparkassen?

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des daraus resultierenden Fachkräftemangels, eines hohen Investitionsbedarfs in die digitale Zukunft und weiterer zunehmender regulatorischer Anforderungen ist der Zusammenschluss für die beiden Häuser eine sinnvolle Entscheidung. Als größere Sparkasse können wir noch professioneller für unsere Kunden arbeiten und dadurch noch intensiver auf deren individuelle Bedürfnisse eingehen. Die Sparkasse wird zukunftsfähig ausgerichtet, Arbeitsplätze werden dauerhaft gesichert und die gesellschaftliche Verantwortung für Region, Wirtschaft und Kunden kann auch morgen gewährleistet und ausgebaut werden.

Welchen Nutzen hat die Fusion für mich als Kunden?

Nur eine leistungsstarke Sparkasse kann ihren öffentlichen Auftrag nachhaltig erfüllen. Die fusionierte Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist ein dauerhaft leistungsstarkes Institut vor Ort und bietet als solches nachhaltig umfassende Beratung in allen finanziellen Fragen - und das weiterhin mit Beratung „zum Anfassen". Eine solche Sparkasse hat auch bessere Möglichkeiten mit der digitalen Entwicklung des Bankgeschäftes und den Anforderungen Ihrer Kunden an digitale Angebote Schritt zu halten. Auf Basis der künftigen Eigenkapitalsituation des gemeinsamen Instituts sind auch eine stabile Kreditversorgung gewährleistet und die langfristige Begleitung des Mittelstands sichergestellt. Bei allem, was wir tun, stehen unsere Kunden im Mittelpunkt: Als größeres Haus werden wir noch mehr Leistung bieten können. Insgesamt wird die Sparkasse Marburg-Biedenkopf das hohe Engagement der Sparkasse Battenberg für die Region fortsetzen. Davon werden weiterhin die Region, alle Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Kommunen profitieren.

Was passiert grundsätzlich bei einer Fusion?

Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkasse Battenberg und der Sparkasse Marburg-Biedenkopf erfolgte zum 01.07.2025. Zunächst ändert sich für den größten Teil der Kunden lediglich der Name der Sparkasse. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Die Zusammenführung der Kontobestände erfolgt im September 2025 mit der technischen Fusion. Damit werden die technischen Voraussetzungen für die „gemeinsame" Kontoführung und Beratung geschaffen. Erst mit der technischen Fusion wird es Änderungen für die Kunden der Sparkasse Battenberg geben. Die betroffenen Kunden werden selbstverständlich rechtzeitig und detailliert informiert.

Gibt es Änderungen für die Kunden der Sparkasse Battenberg?

Bis zur technischen Fusion (Zusammenführung der EDV) der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben mindestens bis zu diesem Zeitpunkt gültig {entsprechend ihrer Laufzeit} und können wie bisher genutzt werden. Auch alle generellen Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Kunden, die durch die Änderung der Bankleitzahl eine neue IBAN erhalten (insbesondere Kunden der Sparkasse Battenberg) oder von einer Kontonummeränderung (nur bei doppelten Kontonummern) betroffen sein sollten, werden wir frühzeitig informieren.

Werden aufgrund der neuen Struktur noch Entscheidungen vor Ort getroffen?

Ja, denn das oberste Ziel unserer neuen gemeinsamen Sparkasse ist weiterhin die Kundennähe. Dieses Ziel nehmen wir sehr ernst.

Wie viele Mitarbeiter werden eingespart?

Aufgrund der Fusion wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Im Gegenteil, ein größeres Haus bietet für die Mitarbeiter auch mehr Sicherheit, Chancen und Möglichkeiten zur Weiterbildung. Wir werden weiterhin jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre Ausbildung in unserer neuen gemeinsamen Sparkasse zu absolvieren. 

Werden Geschäftsstellen geschlossen?

Uns ist es wichtig, dass für alle Kunden der ehemaligen Sparkasse Battenberg die bekannten Gesichter vor Ort weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Nähe zu unseren Kunden und die flächendeckende Präsenz ist ein Kennzeichen der Sparkasse. Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf bietet auch jetzt schon ein flächendeckendes Netz an Geschäftsstellen und SB Einrichtungen an. 

Bekomme ich einen neuen Berater?

Nein, in der Regel ist Ihre persönliche Beraterin oder Ihr persönlicher Berater unverändert für Sie da. Unser wichtigstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit mit uns. Ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Kunde und Berater zeichnet uns aus. Insofern wird es in den Geschäftsstellen möglichst wenige Veränderungen geben. Gleiches gilt auch für die Ansprechpartner unserer gewerblichen Kunden. Selbstverständlich sind Veränderungen Bestandteil des alltäglichen (Arbeits-)Lebens und daher können wir dies nicht generell ausschließen. Vor diesem Hintergrund gilt aber, dass wir fusionsbedingte Änderungen so gering wie möglich für unsere Kunden halten wollen.

Wie sieht es ab dem 01.07.2025 mit den Öffnungszeiten aus?

 An den gewohnten Öffnungszeiten ändert sich im Rahmen der Fusion nichts.

FAQ Bankverbindung und Zahlungsverkehr

Bankverbindung und Zahlungsverkehr

Was passiert mit meinen Konten und Verträgen?

Grundsätzlich ändert sich für Sie nichts, alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Ich bin Kunde bei beiden Fusionssparkassen. Bleiben meine Konten bestehen?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Für die Kunden der Sparkasse Battenberg ändert sich danach die Kontonummer und somit auch die IBAN und der BIC.  Wir werden Sie hierzu rechtzeitig schriftlich informieren. Auch eventuell erforderliche neue Karten erhalten Sie mit ausreichend Vorlauf.

Bekomme ich eine neue Kontonummer/BLZ/IBAN/BIC? Was passiert mit den Kontonummern/IBAN? Was wird sich hinsichtlich der Kontonummer/BLZ/IBAN/BIC ändern? Wie und wann werden Änderungen stattfinden?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Für die Kunden der Sparkasse Battenberg ändert sich danach die Kontonummer und somit auch die IBAN und der BIC.  Wir werden Sie hierzu rechtzeitig schriftlich informieren. Auch eventuell erforderliche neue Karten erhalten Sie mit ausreichend Vorlauf.

Wann ändert sich die IBAN der Kunden der ehemaligen Sparkasse Battenberg? Werden dann auch alle Girokarten/Kreditkarten etc. ausgetauscht?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an Ihrer Kontoverbindung und den täglichen Bankgeschäften. Alle Ihre Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Danach müssen die Karten aller Kunden ausgetauscht werden. Selbstverständlich erhalten Sie erforderliche neue Karten mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf.

Kann ich meine Sparkassen- bzw. Kreditkarte weiterhin uneingeschränkt nutzen?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an Ihrer Kontoverbindung und den täglichen Bankgeschäften. Alle Ihre Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Danach müssen die Karten aller Battenberger Kunden ausgetauscht werden. Selbstverständlich erhalten Sie diese erforderlichen neuen Karten mit ausreichend Vorlauf.

Am Wochenende der technischen Fusion vom 19. bis 21.09.2025 ist Ihre Sparkassen-Debitkarte nur eingeschränkt nutzbar. Soweit Sie über eine separate Kreditkarte verfügen, ist diese wie gewohnt ohne Einschränkungen nutzbar.

Wo und wie kann ich Überweisungen tätigen?

Wie bisher auch, können Sie selbstverständlich im Online-Banking sowie deutschlandweit an den SB·Terminals teilnehmender Sparkassen Überweisungen erfassen. Beleghafte Überweisungen geben Sie bitte bis zur technischen Fusion im September 2025 weiterhin in Geschäftsstellen Ihrer bisherigen Sparkasse ab.

Was passiert mit meinem Zahlungsverkehr? Gutschriften, Lastschriften, Daueraufträge, ...

Alle Gutschriften und Lastschriften, die noch zu Gunsten oder zu Lasten Ihrer alten IBAN eingehen, leiten wir automatisch für eine über Jahre sichergestellte Übergangszeit, auf Ihre neue IBAN weiter. Demnach besteht für Sie zur Fusion im September kein Handlungsbedarf.

Sie sollten jedoch Ihre neue IBAN Ihren Zahlungsverkehrspartnern nach und nach mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie jährlich Ihre Verträge/Daten überprüfen, aktualisieren bzw. bei einer Vertragsneuanlage.

Bei vielen Dienstleistern wie eBay, Amazon, Netflix, etc. können Sie Ihre IBAN und Kontonummer selbstständig im Online-Portal des jeweiligen Anbieters ändern. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Dienstleister schriftlich mit folgendem Musteranschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren.

Die neue IBAN finden Sie ab dem 22. September 2025 auf Ihrem Kontoauszug (Blatt 1), im Online-Banking und in der App Sparkasse.

Einige Zahlungsempfänger/Großabbucher haben die neuen IBANS bereits über einen Umstellungsassistenten automatisch in ihrem Abrechnungssystem hinterlegt.

Bei uns im Haus bestehende Daueraufträge werden automatisch umgestellt.

Individualisierte Zahlungsverkehrsvordrucke mit alter IBAN können auch noch nach dem 22. September 2025 aufgebraucht werden. Die Zahlungen werden automatisch auf die neue IBAN weitergeleitet. Bitte denken Sie bei der Bestellung neuer Vordrucke daran, Ihre IBAN zu aktualisieren.

Muss ich meinen Freistellungsauftrag neu stellen?

Nein, alle Freistellungsaufträge bleiben so bestehen, wie sie sind.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet der Sparkasse Marburg-Biedenkopf meine Geldgeschäfte erledigen?

Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame" Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten, Bareinzahlung an der Kasse) in allen Geschäftsstellen werden mit der technischen Fusion im September 2025 geschaffen. Über zusätzliche Vorteile und Erweiterungen für Sie werden wir Sie informieren.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet der Sparkasse Marburg-Biedenkopf Geld abheben?

Natürlich können Sie auch weiterhin an allen Geldautomaten der Sparkassenorganisation Geld abheben. Sollten Sie Geld an einer Kasse abheben wollen, nutzen Sie bis zur technischen Fusion bitte weiterhin eine Geschäftsstelle Ihrer bisherigen Sparkasse. Eine Verfügung in anderen Geschäftsstellen der Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist erst nach der technischen Fusion im September 2025 möglich.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet der Sparkasse Marburg-Biedenkopf Geld auf mein Konto einzahlen?

Bis zur technischen Fusion im September 2025 ist eine Bareinzahlung auf eigene Konten nur in den Geschäftsstellen Ihrer bisherigen Sparkasse möglich. Gleiches gilt auch für alle dafür vorgesehene Einzahlungsautomaten - auch diese können Sie bis dahin nur in Ihrer bisherigen Sparkasse nutzen.

FAQ Online-Banking und Apps

Online-Banking und Apps

Ich nehme am Online-Banking teil. Ändert sich für mich etwas?

Bis zur technischen Fusion ändert sich für die Kunden beim Online-Banking beider Institute nichts. Sie können wie bisher den sicheren Online-Banking-Bereich der beiden Sparkassen nutzen und dort wie gewohnt Bankgeschäfte online erledigen.

Ändern sich meine Zugangsdaten für das Online-Banking?

In der Regel behalten Sie Ihre Zugangsdaten. Falls für Sie persönlich Änderungen erforderlich sind, werden Sie rechtzeitig informiert.

Ich habe den gleichen Anmeldenamen für das Online-Banking in der Sparkasse Battenberg und Sparkasse Marburg-Biedenkopf. Was muss ich beachten?

Sofern der bisher genutzte Anmeldename ab dem 22. September nicht mehr verwendet werden kann, erhalten Sie rechtzeitig vorher Ihre „Legitimations-ID“ per Brief von uns mitgeteilt. Die Legitimations-ID verwenden Sie bitte ab dem 22.September zur Anmeldung im Onlinebanking.   

Um einen neuen Anmeldename zu vergeben, melden Sie sich im Onlinebanking unserer Internetseite an. Klicken Sie anschließend auf „Profil und Einstellungen / Persönliches Profil und Zugangsdaten / Zugangsdaten.“ 

Sie nutzen die App-Sparkasse? Nachdem Sie die Änderung Ihres Anmeldenamens über die Internetseite abgeschlossen haben, müssen Sie den neuen Anmeldenamen in der App hinterlegen. Klicken Sie hierzu auf  „Profil / Kontozugangsdaten verwalten“ und wählen anschließend das Girokonto aus. Klicken Sie nun auf das Stiftsymbol und hinterlegen Sie Ihren neuen Anmeldenamen.

Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 21. September 2025 erreichen Sie die Sparkasse Battenberg unter der einheitlichen Internetadresse www.skmb.de. Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Webadresse aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden. Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

Was geschieht mit meinen Vorlagen und terminierten Überweisungen?

Vorlagen, die Sie im Online-Banking angelegt haben, werden in das Online-Banking der neuen Sparkasse Marburg-Biedenkopf überführt. Terminierte Überweisungen, die Sie vor der Fusion im Online-Banking der ehemaligen Sparkasse Battenberg erfasst haben, werden selbstverständlich auch dann korrekt ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum nach der technischen Fusion liegt.

Gibt es Einschränkungen bei meinem Finanzplaner?

Nach der technischen Fusion wird es etwa eine Woche dauern, bis die folgenden Funktionen wieder zur Verfügung stehen:

  • Umsatzkategorisierung
  • Verschlagwortung von Umsätzen
  • Finanzauswertung
  • Kontostandsprognose
  • Budgetierung und
  • Budget-Benachrichtigungen Search-As-You-Type-Suche im Empfängerfeld der Überweisung
Gibt es Einschränkungen bei Verbundpartnern wie LBS oder Versicherungen

Nach der Fusion wird es zu Einschränkungen bei der Anzeige von Verbundpartnerkonten und -verträgen kommen. Das betrifft folgende Produkte:

  • Wertpapierdepots
  • Bausparverträge
  • Versicherungsdokumente

Spätestens am Dienstag, 23.09.2025 steht die Anzeige wieder vollständig zur Verfügung.

Was muss ich in der App Sparkassen / App Sparkasse-Business beachten?

Beim ersten Starten der Sparkassen-App / Sparkasse-Business App ab dem 22. September 2025 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Ihr Smartphone gegebenenfalls neu. 

Wichtig: Sie benötigen Ihre Zugangsdaten, denn für die Neueinrichtung der App werden Sie gebeten, Ihre/-n Anmeldenamen/Legitimations-ID und die PIN Ihres Online-Banking-Zugangs einzugeben.

Eine Anleitung des Fussionsassistenten finden Sie hier

Was muss ich in der S-Invest App tun?

Die Daten in Ihrer bestehenden S-Invest App können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die S-Invest App und installieren diese nach dem 21. September 2025 neu, um Ihre vorhandenen Depots hinzuzufügen. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

PSD2 – Kontozugriffe von Dritten

Die Verwaltung/Beauftragung der Kontozugriffe von Drittdiensten (Kontoinformations- und Zahlungsauslöse-dienste) ist über das Online-Banking möglich. Die Beauftragung der Drittdienste wird per TAN-Eingabe abgeschlossen und ist 180 Tage gültig.

Die Erlaubnis („consent“), auf Kontoinformationen zugreifen zu dürfen, wird nicht fusioniert. Nach der Fusion müssen Kunden der Sparkasse Battenberg die Erlaubnis erneut vergeben. Ein Drittdienstleister kann selbst erfasste Termin- und Daueraufträge nach der Fusion nicht mehr abfragen.

Zweitsignatur / Doppel-Zeichnungsberechtigung über die Internet-Filiale und EBICS

Die offenen Aufträge bei Zweifach-Signierern werden nicht fusioniert.

Zahlungen, die über das Online-Banking eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden.

Zahlungen, die über EBICS eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden und müssen neu eingereicht werden.

Kontowecker mit push-Benachrichtigung

Die Kontowecker der Kunden der Sparkasse Battenberg werden vollständig fusioniert.

Die Benachrichtigungen über die App (push-Benachrichtigung) werden jedoch nicht fusioniert und müssen nach dem Fusions-Wochenende durch Sie neu eingerichtet werden. Nachdem Sie den Umstellungsassistenten in der Sparkassen App durchlaufen haben, geben Sie wie folgt vor:  

Schritt 1: Neue push-Adresse registrieren
Klicken sie hierfür in der Sparkassen-App auf „Profil“ > „Kontowecker“ und anschl. oben auf „registrieren“

Schritt 2: Neue push-Adresse zuordnen
Warten Sie nun ein paar Minuten, bevor Sie unter „Profil“ > „Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.

Ich nutzte für meinen Zahlungsverkehr ein Programm (z. B. Star Money / VR-Networld). Was muss ich beachten?

Ab dem 22. September 2025 muss in den Zahlungsverkehrsprogrammen die Bankverbindung der Sparkasse Battenberg auf die neue Bankverbindung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf aktualisiert werden. In allen Programmen (z.B. StarMoney / StarMoney Business / S-Firm / VR-Networld / WinData usw.) und Online-Banking-Apps muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder gegebenenfalls vollständig neu eingerichtet werden. Führen Sie dann eine vollständige Neuinstallation der Software mit Neueinrichtung der Konten durch.

Wenn Sie die Sparkassen-APP´s nutzen, unterstützt Sie ein "Fusionsassistent" zur Neueinrichtung Ihrer Konten mit der neuen Bankleitzahl der Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

Sollten Sie externe PC-Programme für Ihren Zahlungsverkehr einsetzen, müssen Sie Ihre Auftraggeberdaten (Bankleitzahl und ggf. Kontonummer) darin anpassen. Die Bankleitzahl der Sparkasse Marburg-Biedenkopf lautet: 533 500 00, die BIC ist HELADEF1MAR.

Ich nutze für mein Online-Banking mit chipTAN eine kontounabhängige Banking-Card (graue Karte). Bekomme ich auch hierfür eine neue Karte bzw. ist meine bisherige Karte nach der technischen Fusion weiterhin nutzbar?

Die kontounabhängige Karte wird auch nach der Fusion nutzbar sein und muss zum technischen Fusion nicht getauscht werden. Sie erhalten erst mit dem nächsten automatischen Regeltausch eine neue kontounabhängige Banking-Card. 

Ich bin Zahlungsempfänger / Einreicher einer Lastschrift. Was ist zu beachten?

Es besteht kein Handlungsbedarf, sowohl die Mandate für SEPA-Firmenlastschriften als auch SEPA-Basislastschriften behalten ihre Gültigkeit.


Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte nach der technischen Zusammenführung, also ab 22. September, Ihre neue Bankverbindung an.

Ich habe einem Drittdienst die Berechtigung erteilt, auf persönliche Kontoinformationen von mir zuzugreifen. Was muss ich beachten?

Die bestehenden Berechtigungen können leider nicht übertragen werden. Bitte erteilen Sie bei Bedarf über Ihrem Drittdienst eine neue Berechtigung.

Ich reiche Zahlungen per DTA-Upload, Sammelüberweisung und/oder Sammellastschriften terminiert ein. Was muss ich beachten?

Terminierte Zahlungsaufträge mit der alten Auftraggeberbankverbindung der Sparkasse Battenberg können leider nicht zur technischen Fusion übertragen und verarbeitet werden. Daher ist eine Neueinreichung ab dem 22. September erforderlich. Bitte übertragen Sie über das Online-Banking ab der technischen Fusion nur noch Zahlungsverkehrsdateien (Lastschriften, Überweisungen) an uns, die Ihre neue Auftraggeberbankverbindung beinhalten.

Ihre neue IBAN finden Sie ab 22. September auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer App Sparkasse.

Sollte jemand Drittes für Sie Zahlungsverkehrsdateien erstellen  (z.B. Steuerberater), teilen Sie diesen bitte Ihre neue IBAN mit.

Was ist mit den Dokumenten und Freischaltungen in meinem Elektronischen Postfach?

Grundsätzlich besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Ihre Freischaltungen und Ihre Dokumente werden vollständig übertragen. Haben Sie eine Kontoverbindung inklusive Online-Freischaltung in beiden Sparkassen, werden wir Sie gesondert auf mögliche Auswirkungen auf ihr Elektronisches Postfach ansprechen.

FAQ Firmenkunden

Firmenkunden

Kann ich meine alten Briefbögen und Rechnungsvordrucke (mit der aktuellen Bankverbindung) weiter nutzen?

Bis zur technischen Fusion im September 2025 ändert sich nichts an Ihrer bekannten Kontoverbindung. Für Kunden der bisherigen Sparkasse Battenberg ändert sich danach die Kontonummer, die IBAN und der BIC. Wir empfehlen bei Nachbestellung von Briefbögen etc. darauf zu achten, dass die Kontoangaben ab September 2025 entsprechend aktualisiert werden können.Kleiner Tipp: Nutzen Sie gerne unseren Girocode, damit Ihre Kunden sofort an das richtige Konto überweisen. Weitere Informationen unter GiroCode | Sparkasse Marburg-Biedenkopf (skmb.de)

Müssen am ec-cash-Gerät Änderungen vorgenommen werden?

Zum 01.07.2025 müssen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden. Über notwendige Anpassungen zur technischen Fusion der Sparkasse Battenberg im September 2025 werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ich nutze den EBICS·Zugang für meine Firmenkonten. Was ist zu tun?

Zum 01.07.2025 müssen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden. Über notwendige Anpassungen zur technischen Fusion der Sparkasse Battenberg im September 2025 werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ändert sich mein Ansprechpartner für Fragen zum Thema Elektronischer Zahlungsverkehr (Hotline Electronic Banking, z. B. wegen SFirm, ec-cash)?

Nein, Sie können die Ihnen bekannten Hotline-Nummern grundsätzlich weiter nutzen. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren. Weitere Informationen unter Kontaktformular | Sparkasse Marburg-Biedenkopf (skmb.de)

Buchhaltung / Steuerberater / Vordrucke

Leiten Sie Ihre neue IBAN unbedingt an Ihren Steuerberater und / oder Ihr Service-Rechenzentrum (z. B. Datev / Eurodata …) weiter. Die neue IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug auf Blatt 1 und bequem in Ihrem Online-Banking. Ändern Sie außerdem ggf. in Ihrem Buchhaltungsprogramm, anderen Anwendungen und auf Ihren Vordrucken die IBAN.Sie können Ihre Brief- / Rechnungsvordrucke mit „alter“ IBAN aufbrauchen. Für einen Übergangszeitraum werden diese Buchungen automatisch weitergeleitet.Bei Neuauflagen Ihrer Rechnungsvordrucke denken Sie bitte auch daran, die Bezeichnung des Kreditinstituts auf „Sparkasse Marburg-Biedenkopf“ sowie den BIC anzupassen.

Besonderheiten bei Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien (ZV-Dateien (FinTS & IF))

Von Ihnen erstellte ZV-Dateien (Lastschriften / Überweisungen), die über das Online-Banking (HBCI) eingereicht werden, müssen ab Fusion die neue Auftraggeber-Bankverbindung (IBAN) enthalten. Dateien mit „alter“ IBAN können dann nicht mehr im Online-Banking (IF und Software) hochgeladen und ausgeführt werden.

Zweitsignatur / Doppel-Zeichnungsberechtigung über die Internet-Filiale und EBICS

Die offenen Aufträge bei Zweifach-Signierern werden nicht fusioniert.

Zahlungen, die über das Online-Banking eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden.

Zahlungen, die über EBICS eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden und müssen neu eingereicht werden.

Zusammenarbeit mit einem Service-Rechenzentrum

Eine Online-Freigabe von Service-RZ-Dateien, die vor der Fusion mit alter BIC/IBAN eingereicht werden:  Im Rahmen der Fusion ändert sich die Einreicherkontonummer. Die Online-Freigabe kann der Kunde über seine neue Kontonummer vornehmen. 

SEPA-Dateien von Service-RZ und anderen Anlieferern, die nach der Fusion unverändert mit alter BIC/IBAN angeliefert werden, können ebenfalls weiterhin verarbeitet werden. 

Hinweis: Einreichungen mit alter IBAN über die neue ELKO-Kunden-ID werden nach Fusion wg. fehlgeschlagener Kontoprüfung bereits am ELKO-Bankrechner abgelehnt.

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