Die Frühstartrente

Staatliche Förderung für Kinder

Die Frühstartrente

Staatliche Förderung für Kinder

  • 10 Euro monatlich vom Staat
  • Vorsorge über ein individuelles Depot
  • Zusätzliche Einzahlungen später möglich
Vorteile

Die Frühstartrente

Die Frühstartrente ist ein Vorhaben der Bundes­regierung für ein neues kapital­gedecktes Vorsorge­modell für Kinder und Jugendliche. Sie unterstützt früh beim Aufbau einer privaten Alters­vorsorge für Kinder und Jugendliche.

Kind mit Sparschwein

So funktioniert die Frühstartrente

Nach aktuellem Stand sind folgende Eckpunkte vorgesehen:

  • Zielgruppe der Frühstartrente
    Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Konkrete Kriterien wie Schule oder Wohnsitz in Deutschland werden momentan noch auf europäischer Ebene geprüft.
  • Höhe der Förderung
    Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat in ein individuelles Altersvorsorge­depot ein.
  • Anlage des Geldes
    Nach aktuellem Stand ist eine kapitalgedeckte Anlage des Geldes vorgesehen. Die Erträge sollen nach den bisherigen Planungen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben. Ab dem 18. Lebensjahr sind eigene Einzahlungen in das Depot möglich.

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte der Frühstartrente beschlossen. Die neue private Altersvorsorge soll am 1. Januar 2027 starten. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 sind rückwirkende Förderzahlungen ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen. Ab 2029 sollen weitere Jahrgänge einbezogen werden. Die genauen Regelungen können sich noch ändern.

Hintergrund

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Mehr zur Frühstart-Rente

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Ihr nächster Schritt

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FAQ

Fragen und Antworten

Was ist die Frühstartrente?

Die geplante Frühstartrente ist ein staatlich gefördertes und kapitalgedecktes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro und damit jährlich 120 Euro in ein spezielles Depot ein. Die Förderung ist vom 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit vorgesehen. So soll langfristig der Zinseszinseffekt genutzt werden.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung beträgt 10 Euro pro Monat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Über den gesamten Förderzeitraum ergibt sich eine Förderung von 1.440 Euro.

Wann soll die Frühstartrente umgesetzt werden?

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 beschlossen. Am 26. Februar 2026 wurde die Reform der privaten Altersvorsorge im Bundestag in erster Lesung beraten. Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 starten. Für den Geburtsjahrgang 2020 sind rückwirkende Förderzahlungen ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Frühstartrente?

Nach aktuellem Stand ist die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr vorgesehen. Konkrete Voraussetzungen wie die Schule oder der Wohnsitz in Deutschland werden momentan noch auf europäischer Ebene geklärt. Die Einführung soll schrittweise erfolgen.

Kann das Altersvorsorgedepot zusätzlich bespart werden?

Ja. Nach aktuellem Stand sind bereits während der Förderphase zusätzliche Beiträge Dritter möglich, zum Beispiel von den Eltern. Ab dem 18. Lebensjahr sollen auch eigene Einzahlungen möglich sein.

Was passiert, wenn Eltern kein Vorsorgedepot eröffnen?

Auch dann sollen anspruchsberechtigte Kinder von der Frühstartrente profitieren. Nach aktuellem Stand ist dafür eine einfache und kostengünstige Lösung vorgesehen. Wird später ein persönliches Altersvorsorgedepot eröffnet, ist die Übertragung der bis dahin angesammelten Mittel auf dieses Depot vorgesehen.

Müssen auf die Erträge Steuern gezahlt werden?

Nach aktuellem Stand bleiben die Erträge aus der Frühstartrente bis zum Renteneintritt steuerfrei.

Bleiben Sie informiert

Bleiben Sie auf dem Laufenden und bekommen Sie frühzeitig Informationen zu Angeboten und Lösungen Ihrer Sparkasse oder zu Neuerungen der gesetzlichen Regelung.

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